Hinweise & Gesetzliche Regelungen
Auch wenn Sie auf La Gomera nicht mit endlosen Fahrradkolonen oder Rennradgruppen rechnen müssen, so wird Ihnen bestimmt das ein- oder andere Auto auf der Straße entgegenkommen. Aber wie müssen Sie sich dann verhalten? Gibt es auf La Gomera auch Gesetze oder Regeln, welche beachtet werden müssen? Ja, es gibt eine Reihe von Empfehlungen, aber auch von gesetzlichen Regelungen, welche Sie einhalten müssen. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Empfehlungen führen wir Ihnen unten auf.
Abgesehen von den gesetzlichen Regularien ist es auch in Ihrem Interesse, dass Sie diese Sicherheitsstandards einhalten. Nicht alle Straßen auf La Gomera sind geteert. Viele Kurven, unübersichtliche Straßenabschnitte und unbeleuchtete Tunnel machen es dem Hobbyradfahrer nicht gerade einfach. Und ein Helm hat schon so manchen Fahrradhelden das Leben gerettet!
Grundlage für die unten aufgeführten Informationen ist die sogenannte Ley de Tráfico – die spanische Straßenverkehrsordnung, welche auch von Touristen eingehalten werden muss, da auch diese dem spanischen Verkehrsrecht unterstellt sind.
Im Falle einer Zuwiderhandlung können empfindliche Strafen von der örtlichen Polizei oder der Guardia Civil ausgesprochen werden. Und die Strafen können, im Gegensatz zu Deutschland, sehr hoch ausfallen! Zudem empfiehlt es sich, dass Sie sich den Anweisungen der Aufsichtsbehörden nicht widersetzen und keinesfalls anfangen sollten zu diskutieren. Leisten Sie diesen bitte umgehend Folge!
Und bitte denken Sie stets daran: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
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Helmpflicht: In Spanien gilt generell Helmpflicht für Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften, für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auch innerhalb.
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Autofahrer dürfen nur die ganze Fahrradkolonne überholen und nicht einzelne Fahrradfahrer (Alle Fahrradfahrer müssen als eine Einheit und nicht als einzelnes Individuum gesehen werden.) Zudem muss von Seiten des Autofahrers sichergestellt sein, dass während des Überholvorgangs keine Gefahr für die Gruppe besteht.
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Nebeneinander fahren: In Spanien dürfen Fahrradfahrer tatsächlich nebeneinander her bzw. parallel zueinander fahren. Allerdings dürfen maximal zwei Biker nebeneinander herfahren und auch nur dann, wenn es keine Schilder gibt, welche dieses verbieten. Und bei unübersichtlichen Straßenabschnitten müssen Sie ebenfalls in einer Kolonne hintereinander herfahren. Die Pflicht des Bikers ist es, dass dieser so weit wie nur möglich rechts fährt.
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Abstände: Autofahrer müssen einen seitlichen Sicherheitsabstand in Höhe von 1,5 Metern einhalten. Wenn kein Gegenverkehr zu sehen ist und die Straße übersichtlich ist, dann können Autos in diesem Fall sogar die durchgezogene Linie überfahren um den geforderten Mindestabstand einhalten zu können.
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Fahrradwege: Wenn es speziell gekennzeichnete Fahrradwege oder Fahrradzonen gibt, dann müssen diese auch genutzt werden.
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Licht und Kleidung: Es empfiehlt sich immer das Vorderlicht eingeschaltet zu lassen. Zudem sollten Reflektoren am Hinterrad befestigt werden. Nach Einbruch der Dunkelheit ist es Vorschrift reflektierende Kleidung zu tragen, so dass man von anderen Verkehrsteilnehmern schneller gesehen wird.
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Promillegrenzen: Die Promillewerte sind die gleichen, wie bei Autofahrern. Fahranfänger dürfen maximal 0.3 Promille im Blut haben, alle anderen 0,5 Promille.
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Und natürlich ist es untersagt während des Fahrens Musik über Kopfhörer zu hören oder zu telefonieren.
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Für Gruppen über 50 Radfahrern ist eine spezielle Genehmigung erforderlich
Alle Informationen sind ohne Garantie auf Aktualität und Vollständigkeit!!!